erstellt, 19.07.2021
Information
Da im Moment immer öfter Müll-
säcke in der Schrebergartenanlage gefunden werden, weisen wir noch-
mals darauf hin, dass in der Garten-
ordnung unter Punkt 5 das entsorgen von Müll geregelt ist.
Sollten wir einen Pächter nachweis-
bar dabei erwischen das er Müll in der Anlage entsorgt, werden wir Anzeige erstatten, wegen uner-
laubter Müllentsorgung.
Der Vorstand hat sich zum Punkt 22 in der Gartenordnung dazu entschlossen, das dem Pächter des Gartens dann mit sofortiger Wirkung gekündigt wird.
Hinweise werden wir vertraulich behandeln.
Der Vorstand
erstellt, 03.04.2021
Ruhezeiten
Ruhezeiten
(Nr. 18b) der Gartenordnung:
Während des Aufenthaltes in der Kleingartenanlage ist jeder ruhestörende. Lärm zu vermeiden.
Besondere Ruhe ist zu wahren:
Täglich von
12:00 Uhr bis 14:00 Uhr
und von
20:00 Uhr bis 08:00 Uhr
An Sonn- und Feiertagen
Ganztägig!
Verstöße gegen die Satzung der Gartenordnung können laut Nr. 21 der Gartenordnung mit bis zu 100,00 € Geldbuße belegt werden!
Der Vorstand
erstellt, 03.04.2021
Hinweis aus der Gartenordnung
Befahren der Wege
Aus aktuellem Anlass möchten wir
darauf hinweisen,
dass das Befahren der Garten-
wege in der Anlage mit Motor-
rollern, Mofas, Fahrrädern usw.
nicht erlaubt ist!
Hier verweisen wir auf die
Gartenordnung (Seite 12 Nr. 17e):
Bei Verstöße gegen die Garten-
ordnung
können mit bis zu 100 € Geldbuße
verhängt werden (Nr. 21).
Gartenwege
Gartenordnung (Seite 2 Nr. 3d)
Jeder
Gärtner ist verpflichtet die Wege
vor seinem Garten sauber zu halten,
dies umfasst auch das Räumen im Winter!
Der Vorstand