erstellt, 03.04.2021
Ruhezeiten
Ruhezeiten
(Nr. 18b) der Gartenordnung:
Während des Aufenthaltes in der Kleingartenanlage ist jeder ruhestörende. Lärm zu vermeiden.
Besondere Ruhe ist zu wahren:
Täglich von
12:00 Uhr bis 14:00 Uhr
und von
20:00 Uhr bis 08:00 Uhr
An Sonn- und Feiertagen
Ganztägig!
Verstöße gegen die Satzung der Gartenordnung können laut Nr. 21 der Gartenordnung mit bis zu 100,00 € Geldbuße belegt werden!
Der Vorstand
erstellt, 03.04.2021
Hinweis aus der Gartenordnung
Befahren der Wege
Aus aktuellem Anlass möchten wir
darauf hinweisen,
dass das Befahren der Garten-
wege in der Anlage mit Motor-
rollern, Mofas, Fahrrädern usw.
nicht erlaubt ist!
Hier verweisen wir auf die
Gartenordnung (Seite 12 Nr. 17e):
Bei Verstöße gegen die Garten-
ordnung
können mit bis zu 100 € Geldbuße
verhängt werden (Nr. 21).
Gartenwege
Gartenordnung (Seite 2 Nr. 3d)
Jeder
Gärtner ist verpflichtet die Wege
vor seinem Garten sauber zu halten,
dies umfasst auch das Räumen im Winter!
Der Vorstand