erstellt, 21.01.2023
Schrebergarten Gaststätte
Liebe Gartenfreunde
Montag, Dienstag Mittwoch
und Freitag
ab 16:00 Uhr
Sonntag 10:00 bis 13:00 Uhr
und ab 16:00 Uhr
Donnerstag und Samstag
geschlossen
der Vorstand
erstellt, 04.10.2022
Wasseruhrenausbau
Liebe Gärterinnen und Gärtner
Der Wasseruhrenausbau beginnt in der Kalenderwoche 42 - 44, je nach Wetter, bitte für unsere Wasserob-
männer die Durchgangswege frei machen.
Wir werden dieses Jahr die Gärten informiren welche bis zum Frühjahr 2023 ihre Durchgänge frei machen müssen, wir behalten uns das Recht vor sonst keine Wasseruhr einzubauen.
Aus diesem Grund möchten wir Sie auf die Gartenordnung Absatz 15 e hinweisen.
Diese besagt: "Eine einwandfreie Zugänngikeit der Wasserver-
sorungssysteme muss jederzeit und ausnahmslos gewähtleistet sein."
Wer danach die Wasseruhr eingebaut haben möchteund dies mit dem Abschalten der Hauptwasserversorgung zu tun hat, wird mit einer Gebühr von 80€ belastet.
Der Vorstand
erstellt, 26.05.2022
Sprechstunde
Liebe Gartenfreunde
Die nächsten Sprechstunden
sind jeden 2. Mittwoch im Monat
ab dem 01.06.2022
von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr!
Im Juni 08.06.2022 und 22.06.2022
Der Vorstand
erstellt, 03.04.2021
Wilde Müllablagerungen
Aus aktuellen Anlass wird nochmals darauf
hingewiesen, dass wilde Müllablagerungen von
der Stadt Coburg streng bestraft werden.
Sollten Personen bei Müllablagerung in der
Vereinsanlage und im Bereich des
Bertelsdorfer Weg ermittelt werden, bringen
diese zur Anzeige. Die Personen werden
schadensersatzpflichtig gemacht.
Der Vorsrand
erstellt, 03.04.2021
Ruhezeiten
Ruhezeiten
(Nr. 18b) der Gartenordnung:
Während des Aufenthaltes in der Kleingartenanlage ist jeder ruhestörende. Lärm zu vermeiden.
Besondere Ruhe ist zu wahren:
Täglich von
12:00 Uhr bis 14:00 Uhr
und von
20:00 Uhr bis 08:00 Uhr
An Sonn- und Feiertagen
Ganztägig!
Verstöße gegen die Satzung der Gartenordnung können laut Nr. 21 der Gartenordnung mit bis zu 100,00 € Geldbuße belegt werden!
Der Vorstand
erstellt, 22.05.2022
Termine
Maifeier
Sommerfest 13. August 2022
Jahreshauptversammlung erst
im Herbst 2022
erstellt, 10.05.2021
Änderung der persön-
lichen Verhältnissse
Liebe Grtenfeunde
Änderungen Ihrer Persönlichen Verhältnisse ist dem Verein um-
gehend mitzuteilen.
(z.B. Name, Anschrift,Telefonnummer, Bankverbindung)
Sie können sich und dem Verein unnötige Kosten und Aufwendungen ersparen.
Der Vorstand
erstellt, 03.04.2021
Info zu Corona
Stadtverband der Kleingärtner Coburg
Liebe Gartenfreunde
ausgangsbeschräkung Pandemie
Auf Anfragen mehrerer Mitgliedes
verbände hat der Landesverband in der 2. KW 2021mit dem zuständigen Ministerien Kontakt aufgenommen und die Nutzungder Kleingärten bzw. Schrebergärten unter Bedingungen des verschärften Lockdown's geklärt. Aus Sicht des StMGP stellt die Nutzung eines eigenen Schreber
gartens gemäß 11. Infektionsver
ordnung (über die Website des LBK aufrufbar) demnach einen "sonstigen" triftigen Grund dar. Die Frage und die (rechtsverbindliche) Antwort des Ministeriums, wie in den FHQ's StMGP in Zusammenarbeit mit dem LBK nun eingestellt ist, lauten wie folgt:
Frage:
"Darf ich in meinem Schrebergarten gehen und diesem weiterhin nutzen?"
Antwort:
Die Nutzung des eigenen Kleingartens in einer Kleingartenanlage (sog. Schrebergärten) ist unter Beachtung der Kontaktbeschränkung (§4 der BaylfSMV) gestattet.
Dieter Sander
Vorsitzender Stadtverband der Kleingärtner Coburg
erstellt, 04.01.2021
Unser Verein in Bildern
Liebe Gartenfreunde,
ich suche noch Bildmateriel
für unsere Website.
Wer noch Bilder vom Verein, Vereins-
feiern und wichtigen Ereingissen
unseres Vereines hat, und diese hier
im Fotobuch veröffentlichen möchte
der schreibe mir bitte.

Bilder für die Website
Ihr Webmaster
erstellt, 22.05.2021
Jahreshaupt-
versammlung 2022
Leider müssen wir die Jahreshaupt-
versammlung in den Herbst 2022
verschieben.
Der Grund der Verschiebung ist,
dass die Abrechnung für 2021
durch Krankheitsausfälle im Steuerberatungsbüro, nicht früher
fertig wird.
Der Vorstand
erstellt, 19.07.2021
Information
Da im Moment immer öfter Müll-
säcke in der Schrebergartenanlage gefunden werden, weisen wir noch-
mals darauf hin, dass in der Garten-
ordnung unter Punkt 5 das entsorgen von Müll geregelt ist.
Sollten wir einen Pächter nachweis-
bar dabei erwischen das er Müll in der Anlage entsorgt, werden wir Anzeige erstatten, wegen uner-
laubter Müllentsorgung.
Der Vorstand hat sich zum Punkt 22 in der Gartenordnung dazu entschlossen, das dem Pächter des Gartens dann mit sofortiger Wirkung gekündigt wird.
Hinweise werden wir vertraulich behandeln.
Der Vorstand
erstellt, 03.04.2021
Hinweis aus der Gartenordnung
Befahren der Wege
Aus aktuellem Anlass möchten wir
darauf hinweisen,
dass das Befahren der Garten-
wege in der Anlage mit Motor-
rollern, Mofas, Fahrrädern usw.
nicht erlaubt ist!
Hier verweisen wir auf die
Gartenordnung (Seite 12 Nr. 17e):
Bei Verstöße gegen die Garten-
ordnung
können mit bis zu 100 € Geldbuße
verhängt werden (Nr. 21).
Gartenwege
Gartenordnung (Seite 2 Nr. 3d)
Jeder
Gärtner ist verpflichtet die Wege
vor seinem Garten sauber zu halten,
dies umfasst auch das Räumen im Winter!
Der Vorstand